Information
Information an die Öffentlichkeit
Gemäß § 8a der Störfall-Verordnung 2017
(1) Anschrift
TIGRA GmbH
Gewerbering 2
86698 Oberndorf am Lech
(2) Bestätigung, dass die Anlage der Störfallverordnung unterliegt und dass dies der zuständigen Stelle gemeldet wurde.
Die Fa. TIGRA unterliegt den Vorschriften der 12. BImSchV (Störfallverordnung) der unteren Klasse. Entsprechende Unterlagen liegen der Regierung von Schwaben sowie dem Landratsamt Donau-Ries vor. Die Anlage wurde gem. § 16 des Bundesimmissionsschutzrechts mit Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries, Donauwörth, vom 14.08.2015 Az. 824-9/0 genehmigt.
(3) Verständliche Beschreibung der Tätigkeiten im Gefahrenbereich
Im Betriebsbereich der Firma TIGRA befindet sich ein Granulatlager, welches zur Bevorratung des Ausgangsmaterials für die Produktion von gesintertem Hartmetall dient. Der dort gelagerte Werkstoff für die Herstellung von Hartmetall ist ein granuliertes Hartmetallpulver mit den Hauptbestandteilen Wolfram-Carbid, Kobalt und Paraffin. Abhängig von der Sorte variiert der Gehalt an Kobalt und des Paraffinanteils. Anhand dieser Parameter wird der Werkstoff bezüglich Härte und Zähigkeit festgelegt.
(4) Bezeichnung und Gefahreneinstufung der im Gefahrenbereich vorgehaltenen Materialien
Das im Gefahrenbereich gelagerte Hartmetallgranulat ist gemäß der Gefahrstoffverordnung als akut toxisch eingestuft.
Signalwort
Gefahr
H-Sätze
- H331: Giftig beim Einatmen
- H351: Kann beim Einatmen vermutlich Krebs erzeugen.
- H372: Schädigt die Lungen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.
- H334: Kann beim Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H412: Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
(5) Form der Warnung der Bevölkerung - angemessene Informationen über das Verhalten im Störfall
Aufgrund der negativen Eigenschaften der Hartmetallgranulate auf Wasserorganismen wurde die Brandmeldeanlage so konzipiert, dass neben der automatischen Aufschaltung und Alarmierung der Leitstelle eventuelle Brände schon in der Entstehung durch die bereitgestellten Pulverlöscher gelöscht werden können. Mit dieser Maßnahme wird verhindert, dass eventuell anfallendes Löschwasser die Umwelt kontaminiert. Sollten Verhaltensanweisungen oder Warnungen der Bevölkerung notwendig sein, erfolgt dies durch die Rettungsdienste.
Verhalten im Stör- bzw. Brandfall
- Begeben Sie sich umgehend in geschlossene Räumlichkeiten.
- Nehmen Sie Kinder, Hilflose und ältere Menschen mit in den geschlossenen Bereich.
- Halten Sie alle Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie alle Lüftungs- und Klimageräte ab.
- Achten und befolgen Sie die Lautsprecherdurchsagen und Hinweise der zuständigen Behörden.
- Den geschützten und geschlossenen Raum erst nach der Entwarnung durch die Feuerwehr oder Polizei verlassen.
- Nur im äußersten Notfall telefonieren, um die Leitungen für eventuelle Notrufe freizuhalten.
(6) Datum der letzten Begehung mit Information, in welchen Bereich die Vorgehensweise und Beurteilung durch das Amt eingesehen werden kann.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung gem. § 17 Abs. 2 der 12. BImSchV erfolgte durch die Regierung v. Schwaben mit den jeweils für diesen Fachbereich zuständigen Träger Öffentlicher Belange am 19.04.2023. Weitere Ausführliche Informationen zur Beurteilung und der Vor-Ort-Besichtigung sowie den Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV können auf Anfrage beim Landratsamt Donau-Ries, FB 41.9 (Immissionsschutz) auf Zimmer 2.62 bei Herrn Sonnenleitner eingeholt werden.
(7) Zugang zu weiteren Umweltinformationen
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter den Rufnummern:
Landratsamt Donau-Ries, FB 41.9:
Tel. – Nr. 0906 / 74 – 6011
Fax – Nr. 0906 / 74 – 43 6011
E-Mail: steffen.sonnenleitner@lra-donau-ries.de
Umweltamt Kreis Donauwörth: Tel. 0906 / 74-122
Giftnotruf Bayern: Tel. 089 / 19 24 0